Tätigkeitsschwerpunkte
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht umfasst alle Vorschriften und Gesetze, die den Transport von Personen und Waren auf öffentlichen Verkehrswegen betreffen. Es gilt für die Führer von Kfz genauso wie für Fußgänger und Fahrradfahrer.
Und da alles bis ins kleinste Detail geregelt ist, ist das Verkehrsrecht extrem komplex und kompliziert. Zudem setzt es sich aus unterschiedlichen Rechtsgebieten zusammen.
Wenden Sie sich deshalb stets an einen Verkehrsanwalt – denn der kennt sich im Gesetzesdschungel bestens aus und regelt Ihre Angelegenheiten bestmöglich für Sie.
Strafrecht
Das Strafrecht dient dem Schutz der elementaren Rechtsgüter, wie z.B. dem Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit, dem Eigentum, der Würde und Ehre oder des Vermögens und damit dazu, den Bestand der Rechtsordnung eines Staates anzuerkennen und zu erhalten.
Ein Hauptzweck der Bestrafung im Strafrecht ist dabei neben der Sühne der Schuld die Verhinderung weiterer Straftaten.
Über mich
Rechtsanwältin Sandra Bär
Sie sind nicht nur ein Aktenzeichen!
Ich nehme mir Zeit für Ihre Angelegenheiten und setzte mich für Sie ein. Für mich sind Sie als Mandant nicht nur ein „Fall“ mit einem Aktenzeichen, sondern ein Mensch mit einem eigenen, individuellen Schicksal.
Es geht um Ihren Schutz, um die Wahrung Ihrer Rechte!
Mein Lebenslauf
• Geboren 1977 in Zwickau
• 1998 Abschluss der Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten
• Studium der Rechtswissenschaften an der Technischen Universität in Dresden
mit der Wahlfachgruppe Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug
• 2004 Abschluss der Ersten Juristischen Staatsprüfung
• 2004 bis 2006 Referendariat im Freistaat Sachsen, Landgericht Zwickau
- Wahlfachgruppe Jugendstrafrecht und Strafvollstreckung
- Strafrechtsstation an der Staatsanwaltschaft Zwickau
- Auslandsaufenthalt: Wahlstation bei der Staatsanwaltschaft des Kantons
Thurgau (Schweiz)
• Zulassung als Rechtsanwältin in Dresden
• Gründung einer eigenen Rechtsanwaltskanzlei
Berufliche Mitgliedschaften:
• Rechtsanwaltskammer Sachsen
• Zwickauer Anwaltsverein
• Deutscher Anwaltsverein
Es gibt keinen besseren Anwalt, als das Herz!
Sylvain Maréchal (1788)
In unserer Kanzlei lassen wir Sie nicht im Unklaren über die entstehenden Kosten.
Sie haben jederzeit die freie Entscheidung, ob Sie kostenauslösende Maßnahmen wünschen oder nicht.
Die Gebühren meiner Tätigkeit kläre ich mit Ihnen vorher ab und bin bemüht, jeweils eine kostengünstige Lösung zu suchen.
Kostenlose Vorgespräche
Kostenlos sind bei uns alle Vorgespräche, die der Klärung dienen, ob anwaltliche Hilfe in Ihrem Falle sinnvoll ist, ob wir Sie vertreten können und welche Kosten hierdurch entstehen. Solange in einem solchen Gespräch keine Rechtsberatung erfolgt, ist das Gespräch kostenlos.
Kosten und Gebühren
Die Gebühren eines Anwalts richten sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hierin ist bestimmt, für welche Tätigkeit welche Gebühr abgerechnet werden muss. Die Gebührensätze sind von vielerlei Faktoren abhängig. Insbesondere vom Streitwert, vom Umfang der Tätigkeit und von der Schwierigkeit Ihrer Angelegenheit. Über die Höhe der voraussichtlichen Kosten und Fragen der Prozessfinanzierung klären wir Sie vorher umfassend auf.
Innere Zwickauer Straße 21 b
09350 Lichtenstein
Termine gern nach Vereinbarung!
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